Mit der BMU LED-Förderung gegen den Klimawandel
Die BMU Förderung belohnt Ihre klimafreundlichen Investitionen in LED Beleuchtung mit einem Zuschuss von bis zu 50% bzw. 60%.
Aktueller Zeitraum vom 01.08.2020 bis zum 31.12.2021.
Alles auf einen Blick
Außenbeleuchtung
20 % bei 50 % CO2-Einsparung
25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit Technik zur adaptiven Anpassung
Förderfenster Antragstellung
Projektanträge können ab dem 01.01.2020 ganzjährig eingereicht werden
Finanzschwache Kommunen erhalten bei 50 % CO2-Einsparung eine höhere Förderquote in Höhe von:
- 25 % des Investitionsvolumens mit zeit- und präsenzabhängiger Beleuchtung
- 30 % des Investitionsvolumens mit adaptiver Schaltung der Beleuchtung
- Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 €
- Mindestbetrag Projektgröße Außenbeleuchtung: 25.000 €, 20.000 € bzw.16.667 €
Innenbeleuchtung
25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steuerungs- und Regelungstechnik
Förderfenster Antragstellung
Projektanträge können ab dem 01.01.2020 ganzjährig eingereicht werden
Finanzschwache Kommunen erhalten eine höhere Förderquote in Höhe von 30 % des Investitionsvolumens bei 50 % CO2-Einsparung.
- Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 €
- Mindestbetrag Projektgröße Innenbeleuchtung: 20.000 €
- Bei KSJS Projekten und finanzschwachen Kommunen: 16.667 €