Mit der BMU LED-Förderung gegen den Klimawandel

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zuständigkeit für die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) übernommen. Gefördert wird unter anderem die Umrüstung oder Sanierung auf hocheffiziente Beleuchtungstechnik im Innen- und Außenbereich

 

Aktueller Zeitraum vom BMWK (BMU) Förderung 2022 – 2027

 

 

AUSSENBELEUCHTUNG

 

25% Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 50% mit zonen-, zeit- oder präsenzabhängigen Schaltung

  • 40% Förderung für Reduzierung CO2-Ausstoß um 50% mit Technik zur adaptiven Anpassung
  • 55 % Finanzschwache Kommunen und Antragsteller aus den Braunkohlerevieren gemäß §2 Strukturstärkungsgesetz (bis 65 % bei Radwegen)
  • Mindestbetrag Fördersumme: 5.000€
  • Mindestbetrag Projekgröße Außenbeleuchtung: 20.000€ (Leuchten, zeit- oder präsenzabhängig) bzw. 12.500€ (Leuchten, adaptive Steuerung)
  • Mindestbetrag für finanzschwache Kommunen und Auftragssteller in ausgewählten Braunkohlerevieren: 12.500€ (Leuchten, zeit- oder präsenzabhängig) bzw. 10.000€(Leuchten, adaptive Steuerung)
  • Mindestbetrag Projektgröße zur Förderung des fließenden Radverkehrs 10.000€ bzw. für finanzschwache Kommunen und Antragssteller in ausgewählten Braunkohlerevieren 7.800€

Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

 

 

INNENBELEUCHTUNG

 

25% bei 50% CO2-Einsparung mit einer nutzungsgerechten Steruerungs- und Regelungstechnik

Finnanzschwache Kommunen und Antragssteller as den Braunkohlerevieren gemäß §2 Strukturstärkungsgesetz erhalten eine höhere Förderquote in Höhe von 40% des Investitionsvolumens bei 50% CO2-Einsparung.

  • Mindestbetrag Fördersumme: 5000€
  • Mindestbetrag Projektgröße Innenbeleuchtung: 20.000€
  • Mindestbetrag Projektgröße für finanzschwache Kommunen und Auftragssteller in definierten Braunkohlerevieren: 12.500€

Projektanträge können ganzjährig eingereicht werden.

 

Quelle: BWMK / Trilux

 

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